Passwesen

 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden (Gesetz über Personalausweise).


Personalausweis

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Beschreibung

Seit dem 01. November 2010 hat der neue Personalausweis in Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Der Personalausweis hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.

Speicherung biometrischer Merkmale

Beim neuen Personalausweis sorgt die Speicherung von biometrischen Daten für mehr Sicherheit. Im Chip des neuen Personalausweises werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke, gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck erschwert Unberechtigten den Missbrauch eines Personalausweises. Die biometrischen Daten sind besonders gesichert und nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Für die Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild, welches nicht älter als sechs Monate ist.

 

 

Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)

Mit der eID-Funktion kann man sich online ausweisen. Mit dieser Funktion wird die herkömmliche Nutzung aus der Papierwelt in die digitale Welt übertragen. Die eID-Funktion ist bei Personen über 16 Jahren standardmäßig aktiviert, bei eingeschalteter Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten eindeutig ausweisen.

 

Qualifizierte Elektronische Signatur

Hierbei handelt es sich um eine persönliche, aber digitale, Unterschrift. Es können online Verträge, Anträge oder Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Der Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Für die Speicherung und Verwendung der Signatur ist dann ein Trustcenter zuständig. Sie können dort ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Personalausweis nachladen. Das Signaturzertifikat ist nicht bei den Ausweisbehörden erhältlich.

Hinweis

Bei der Beantragung und Abholung müssen vom Antragsteller Erklärungen abgegeben werden, die ein persönliches Erscheinen erforderlich machen. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Minderjährige Antragsteller benötigen eine Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten.

Die Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung nimmt in der Regel ca. 2 Wochen in Anspruch. Erfahrungsgemäß verlängert sich die Herstellungsdauer in der Urlaubszeit. Sie sollten daher einen Antrag immer möglichst rechtzeitig stellen. Sollte das neue Dokument dennoch nicht rechtzeitig eintreffen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Personalausweise können nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Es sind immer neue Dokumente zu beantragen!

Notwendige Unterlagen
  • bisheriger Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass (auch wenn bereits ungültig)
  • ein aktuelles Passbild (nach den neuen Passbild-Vorschriften)
  • Personenstandsurkunde (falls noch nicht vorgelegen):
    • bei Ledigen: Geburts- oder Abstammungsurkunde
    • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde oder Ablichtung vom Familienbuch
    • bei Geburt im Ausland: Einbürgerungsurkunde, Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung.

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de/

Gebühren
Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeitsdauer 10 Jahre) = 37,00 EUR
Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) = 22,80 EUR
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 3 Monate) = 10,- EUR

Formulare

Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten von Minderjährigen


Reisepass

 

Beschreibung

Für die Einreise in bestimmte Länder ist die Vorlage eines Reisepasses erforderlich. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Samtgemeinde Lathen haben, können Sie im Bürgerbüro des Rathauses Lathen einen Reisepass beantragen. Minderjährige Antragsteller benötigen für die Beantragung eine schriftiche Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Der Pass ist ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig. Vorher ausgestellte Reisepässe haben eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Länder- und Reiseinformationen, wie z.B. Einreisebestimmungen, Sicherheitshinweise und aktuelle Reisewarnungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes

Hinweis

Der Reisepassantrag muss vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie den Antrag persönlich stellen. Außerdem ist die Abgabe von Fingerabdrücken vorgeschrieben.
Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung nimmt in der Regel ca. 2 Wochen in Anspruch. Erfahrungsgemäß verlängert sich die Herstellungsdauer in der Urlaubszeit. Sie sollten daher einen Antrag immer möglichst rechtzeitig stellen. Sollte das neue Dokument dennoch nicht rechtzeitig eintreffen, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Weiterhin ist in dringenden Fällen die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich. Die Ausstellung des Passes erfolgt innerhalb von 72 Stunden. Dieser Service kostet jedoch zusätzlich 32.00 Euro.
Reisepässe können nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Es müssen immer neue Dokumente beantragt werden!
Sie werden von uns schriftlich benachrichtigt, sobald das neue Dokument im Bürgerservice abgeholt werden kann. Bei der Abholung des neuen Passes muss das bisherige Dokument abgegeben werden. Der neue Reisepass kann auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Notwendige Unterlagen
  • falls vorhanden bisheriger Reisepass, ansonsten bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass (auch wenn bereits ungültig)
  • ein aktuelles Passbild (nach den neuen Passbild-Vorschriften)
  • Personenstandsurkunde (falls noch nicht vorgelegen):
    • bei Ledigen: Geburts- oder Abstammungsurkunde
    • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde oder Ablichtung vom Familienbuch

Gebühren
bis 24 Jahre: 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab 24 Jahre: 70,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro (Gültigkeit: 1 Jahr) (wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt)
Zuschlag Express-Pass: 32,00 Euro

Formulare

Vollmacht Abholung Reisepass
Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten von Minderjährigen


Kinderreisepass

 

Hinweis:

Ab dem 01.01.2024 ist die Ausstellung von Kinderreisepässen eingestellt worden.

 

Ansprechpartner