Gewerbeangelegenheiten

Beschreibung

Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle eröffnet, muss dies gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn

  • wenn der Betrieb verlegt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes wechselt,
  • auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird,
  • oder der Betrieb aufgegeben wird.
Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Makler, Versteigerer, Bewachungsunternehmen, Taxiunternehmen) die gewerbliche Erlaubnis
  • bei Personengesellschaften oder juristischen Personen des bürgerlichen Rechts der Gesellschaftervertrag und/oder der Handelsregisterauszug
Hinweis

Bei Handwerksbetrieben ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland erforderlich.

Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbemeldungen (An-, Um- oder Abmeldung) beträgt je Meldung 26,- EUR

Formulare

Gewerbe Anmeldung
Gewerbe Ummeldung
Gewerbe Abmeldung

Ansprechpartner