Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle eröffnet, muss dies gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
- wenn der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes wechselt,
- auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird,
- oder der Betrieb aufgegeben wird.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Makler, Versteigerer, Bewachungsunternehmen, Taxiunternehmen) die gewerbliche Erlaubnis
- bei Personengesellschaften oder juristischen Personen des bürgerlichen Rechts der Gesellschaftervertrag und/oder der Handelsregisterauszug
Hinweis
Bei Handwerksbetrieben ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland erforderlich.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbemeldungen (An-, Um- oder Abmeldung) beträgt je Meldung 26,- EUR