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Bürgergeld

Nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird allen erwerbsfähigen Hilfesuchenden, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen sicherstellen können und die die Hilfen nicht von Anderen, insbesondere von Angehörigen oder den Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ gewährt. Leben Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, wird auch das Einkommen und Vermögen des Partners bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben dabei vorrangig die eigene Arbeitskraft einzusetzen und müssen alle Möglichkeiten nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Der Landkreis Emsland wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anstelle der Agentur für Arbeit, als alleiniger Träger für sämtliche Aufgaben nach dem SGB II zugelassen.

Die Samtgemeinde Lathen ist durch einen Heranziehungsvertrag zur Durchführung dieser Grundsicherungsleistungen ermächtigt. Neben der Erst- und Auswegsberatung erfolgt bei der Verwaltung der Samtgemeinde Lathen auch die Leistungsgewährung einschließlich der Durchführung der Sozialversicherung für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Samtgemeinde Lathen haben. Vom Landkreis Emsland werden schwerpunktmäßig aktivierende Leistungen wie z. B. die Arbeitsvermittlung, die Stellenakquise sowie die Planung und Durchführung notwendiger Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, Gewährung von Lohnkostenzuschüssen und die Zuweisung von „Starterjobs“ wahrgenommen.

Weitere Informationen zum Thema SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten sie unter www.emsland.de und www.jobcenter-emsland.de sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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