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Standesamt

Das Standesamt begleitet Sie bei der Eheschließung, bei Geburten aber auch bei Sterbefällen. In all diesen Lebenslagen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Ihre kompetenten Ansprechpartner.

 

Unter anderem ist das Standesamt für folgende Dienstleistungen zuständig:

  • Eheschließung
  • Geburtsbekundung
  • Ausstellung von Geburtsurkunden (wenn im Bereich der Samtgemeinde Lathen geboren)
  • Ausstellung von Heiratsurkunden (wenn im Bereich der Samtgemeinde Lathen geheiratet)
  • Kirchenaustritt
  • Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern
  • Sterbefall
  • Ausstellung von Sterbeurkunden (wenn im Bereich der Samtgemeinde Lathen verstorben)

Heiraten in der Samtgemeinde Lathen

Standesamtliche Trauungen

Eheschließung

Für die Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot) sind je nach Fall verschiedene Unterlagen und Urkunden vorzulegen. Es ist daher empfehlenswert, das Standesamt persönlich aufzusuchen oder sich telefonisch zu informieren.

 

Die Anmeldung der Eheschließung soll persönlich bestellt werden, ist aber auch in Ausnahmefällen mittels Beitrittserklärung möglich.

Ausländischen Staatsangehörigen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird empfohlen, einen Dolmetscher mitzubringen.

Den Termin für Ihre standesamtliche Trauung sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig benennen. Auf Wunsch kann ein bestimmter Termin vorab telefonisch reserviert werden.

Wenn Sie möchten, können Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen, die bei der Zeremonie anwesend sein sollen. Es ist aber auch eine Trauung ohne Trauzeugen möglich. Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein und gültige Ausweispapiere vorlegen können.

Gebühren
· Bei der Anmeldung der Eheschließung wird eine Grundgebühr in Höhe von 50,- EUR (falls ausländisches Recht zu beachten ist 50,- EUR) fällig. Hinzu kommen u.a. noch die Gebühren für Urkunden, Aufenthaltsbescheinigungen und ggf. der Kaufpreis für ein Stammbuch.
· Bei Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Freitagnachmittag oder Samstagvormittag) wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,- bis 80,- EUR erhoben.
· Für Trauungen, die außerhalb des Rathauses stattfinden (in der Hilter Mühle, im Bürgerhaus „Alte Schule“ in Niederlangen oder im Heimathaus Oberlangen) wird ebenfalls eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,- bis 70,- EUR erhoben, die dem jeweiligen Heimatverein zugutekommt.

Ansprechpartner


Unsere Trauzimmer

Im Rathaus werden die meisten Ehen in Lathen geschlossen. Wenn Sie jedoch für Ihren „schönsten Tag“ eine besondere Atmosphäre haben möchten, können Sie sich außerhalb des Rathauses in der „Hilter Mühle“, im Bürgerhaus „Alte Schule“ Niederlangen oder im „Heimathaus Oberlangen“ trauen lassen.

Eine Trauung außerhalb des Rathauses ist allerdings mit einer Gebühr in Höhe von 50,- bis 70,- EUR verbunden. Dieses Geld stellen wir den jeweiligen Heimatvereinen für die Restaurierung der Gebäude zur Verfügung.

Trauzimmer im Rathaus

 

 

 

 

Im Zuge der Erweiterung des Rathauses Lathen wurde ein neues Trauzimmer eingerichtet. Hier können seit dem Frühjahr 2015 standesamtliche Trauungen in einem stilvollen Ambiente vorgenommen werden.
Der Raum bietet Platz für ca. 26 Personen. Im Anschluss an die Trauung können Sie im ebenfalls neugestalteten Innenhof einen Umtrunk zu sich nehmen.

 

 

Die Windmühle mit ihrem breiten Flügelkreuz, die heute von weitem das Emstal grüßt, wurde 1817 vom damaligen Müller Johann Heinrich Dürken in Auftrag gegeben. Er ließ damals die Mühle nach neuesten technischen Gesichtspunkten errichten. Während man noch in weiten Teilen Deutschlands Bockwindmühlen errichtete, baute der Müller aus Hilter eine Holländermühle mit zwei Mahlwerken und einem Pellgang. Nach der im letzten Jahr abgeschlossenen Renovierung werden in diesem bedeutenden technischen und jetzt wieder voll funktionsfähigen Baudenkmal seitens des Standesamtes auf Wunsch Trauungen durchgeführt.

Heirat im Heimathaus Oberlangen

 

 

 

Bei dem Heimathaus Oberlangen handelt es sich um ein sogenanntes Hallenhaus in Massivbauweise, das in etwa Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet wurde. Die Besonderheit ist, dass im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte kaum etwas verändert wurde und das Gebäude mit sehr viel Engagement renoviert wurde. Neben dem historischen Bachspieker bildet die fertiggestellte „große Küche“ mit offenem Herdfeuer das Schmuckstück dieses denkmalgeschützten Gebäudes. Auf Wunsch werden in diesem historischen Rahmen Trauungen durch das Standesamt durchgeführt.

 

 

 

Weithin sichtbar ist der wiedererrichtete Glockenturm der ehemaligen Schule in Niederlangen. Dieser wurde im Zuge des Umbaus im Jahre 2010 neu aufgebaut. Auch im Gebäude fanden zahlreiche Umbaumaßnahmen statt, sodass heute standesamtliche Trauungen in einem schmucken Rahmen stattfinden können.
Die Räumlichkeiten bieten Platz für ca. 30 Personen. Gerne lädt Sie der Heimatverein zu einem kleinen Sektempfang im Anschluss an die standesamtliche Trauung ein.


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Sterbefall

 

Beschreibung

Ereignet sich ein Sterbefall im Gebiet der Samtgemeinde Lathen, so ist dieser spätestens am darauffolgenden Werktag anzuzeigen.
Hierzu werden die Todesbescheinigung des Arztes sowie – je nach Familienstand des Verstorbenen – verschiedene Personenstandsurkunden benötigt.
Der Anzeigende muss sich ausweisen können.

Gebührenfrei wird ausgestellt
· eine Sterbeurkunde für die Sozialversicherung
· Sterbeurkunde für Rentenzwecke
· Bescheinigung für die Bestattung
Zusätzlich gewünschte Urkunden sind gebührenpflichtig (15,- EUR für die erste Urkunde, 7,50 EUR für jede weitere).


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Geburt

 

Beschreibung

Wenn Ihr Kind im Bereich der Samtgemeinde Lathen geboren wird, ist die Geburt binnen einer Woche beim Standesamt in Lathen anzuzeigen.
Hierzu benötigt der Standesbeamte eine Geburtsbescheinigung von einer Hebamme oder Arzt/Ärztin, sowie je nach Familienstand der Eltern diverse Personenstandsurkunden (z.B. Familienstammbuch etc.).
Auskünfte werden auf Anfrage vom Standesbeamten erteilt.

Gebührenfrei wird ausgestellt
· Geburtsurkunde für religiöse Zwecke
· Geburtsurkunde für die Krankenkasse
· Geburtsurkunde für die Erziehungsgeldstelle
· Geburtsurkunde für die Kindergeldstelle
Für eine Geburtsurkunde sind 15,- EUR an Gebühren zu zahlen, für jede weitere Urkunde 7,50 EUR.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.



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Namensänderungen

 

Beschreibung

Neben der Namensänderung nach der Eheschließung können Sie außerdem beim hiesigen Standesamt nach rechtskräftiger Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen oder unter Umständen eine Namenserteilung für Kinder vornehmen.
Bei Fragen sind wir gerne behilflich.
In allen anderen Fällen ist eine behördliche Namensänderung erforderlich. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Landkreis Emsland in Meppen.

Gebühren
Wiederannahme Geburtsname: 30,- EUR


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Kirchenaustritt

 

Beschreibung

Der Austritt aus einer Kirche wird mit der Beurkundung im Standesamt wirksam.
Der Austritt ist von jedem Bürger persönlich zu erklären.
Die Person muss sich ausweisen können.

Gebühr
30,- EUR