Passwesen
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden (Gesetz über Personalausweise).
Personalausweis
Beschreibung
Seit dem 01. November 2010 hat der neue Personalausweis in Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Die bisherigen Personalausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung eines bisherigen noch gültigen Ausweises besteht nicht, er kann jedoch auf Wunsch bereits vor Ablauf beantragt werden. Neben der Änderung des Formates gibt es drei weitere wesentliche Neuerungen:
Speicherung biometrischer Merkmale
Beim neuen Personalausweis sorgt die Speicherung von biometrischen Daten für mehr Sicherheit. Im Chip des neuen Personalausweises werden zukünftig Ihr Foto, und wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke, gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck erschwert Unberechtigten den Missbrauch eines Personalausweises. Die biometrischen Daten sind besonders gesichert und nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Für die Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie ein biometrietaugliches Lichtbild.
Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
Mit der eID-Funktion kann man sich online ausweisen. Mit dieser Funktion wird die herkömmliche Nutzung aus der Papierwelt in die digitale Welt übertragen. Die eID-Funktion ist bei Personen über 16 Jahren standardmäßig aktiviert, bei eingeschalteter Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten eindeutig ausweisen.
Qualifizierte Elektronische Signatur
Hierbei handelt es sich um eine persönliche, aber digitale, Unterschrift. Es können online Verträge, Anträge oder Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Für die Speicherung und Verwendung der Signatur ist dann ein Trustcenter zuständig. Sie können dort ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Personalausweis nachladen. Das Signaturzertifikat ist nicht bei den Ausweisbehörden erhältlich.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de/
Hinweis
Bei der Beantragung und Abholung müssen vom Antragsteller Erklärungen abgegeben werden, die ein persönliches Erscheinen erforderlich machen. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Minderjährige Antragsteller benötigen eine Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten.
Die Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung nimmt in der Regel ca. 2 Wochen in Anspruch. Erfahrungsgemäß verlängert sich die Herstellungsdauer in der Urlaubszeit. Sie sollten daher einen Antrag immer möglichst rechtzeitig stellen. Sollte das neue Dokument dennoch nicht rechtzeitig eintreffen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Personalausweise können nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Es sind immer neue Dokumente zu beantragen!
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass (auch wenn bereits ungültig)
- ein aktuelles Passbild (nach den neuen Passbild-Vorschriften)
- Personenstandsurkunde (falls noch nicht vorgelegen):
- bei Ledigen: Geburts- oder Abstammungsurkunde
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde oder Ablichtung vom Familienbuch
Gebühren
Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeitsdauer 10 Jahre) = 28,80 EUR
Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) = 22,80 EUR
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 3 Monate) = 10,- EUR
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion = 6,- EUR
Ändern der PIN im Bürgerservice (z.B. PIN vergessen) = 6,- EUR
Entsperren der Online-Ausweisfunktion = 6,- EUR
Formulare
Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten von Minderjährigen
Reisepass
Beschreibung
Für die Einreise in bestimmte Länder ist die Vorlage eines Reisepasses erforderlich. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Samtgemeinde Lathen haben, können Sie im Bürgerbüro des Rathauses Lathen einen Reisepass beantragen. Minderjährige Antragsteller benötigen für die Beantragung eine schriftiche Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Der Pass ist ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig. Vorher ausgestellte Reisepässe haben eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Länder- und Reiseinformationen, wie z.B. Einreisebestimmungen, Sicherheitshinweise und aktuelle Reisewarnungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes
Hinweis
Der Reisepassantrag muss vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie den Antrag persönlich stellen. Außerdem ist die Abgabe von Fingerabdrücken vorgeschrieben.
Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung nimmt in der Regel ca. 2 Wochen in Anspruch. Erfahrungsgemäß verlängert sich die Herstellungsdauer in der Urlaubszeit. Sie sollten daher einen Antrag immer möglichst rechtzeitig stellen. Sollte das neue Dokument dennoch nicht rechtzeitig eintreffen, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Weiterhin ist in dringenden Fällen die Beantragung eines Express-Reisepasses möglich. Die Ausstellung des Passes erfolgt innerhalb von 72 Stunden. Dieser Service kostet jedoch zusätzlich 32.00 Euro.
Reisepässe können nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Es müssen immer neue Dokumente beantragt werden!
Sie werden von uns schriftlich benachrichtigt, sobald das neue Dokument im Bürgerservice abgeholt werden kann. Bei der Abholung des neuen Passes muss das bisherige Dokument abgegeben werden. Der neue Reisepass kann auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Notwendige Unterlagen
- falls vorhanden bisheriger Reisepass, ansonsten bisheriger Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass (auch wenn bereits ungültig)
- ein aktuelles Passbild (nach den neuen Passbild-Vorschriften)
- Personenstandsurkunde (falls noch nicht vorgelegen):
- bei Ledigen: Geburts- oder Abstammungsurkunde
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde oder Ablichtung vom Familienbuch
Gebühren
bis 24 Jahre: 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
ab 24 Jahre: 60,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro (Gültigkeit: 1 Jahr) (wird nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt)
Zuschlag Express-Pass: 32,00 Euro
Formulare
Vollmacht Abholung Reisepass
Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten von Minderjährigen
Kinderreisepass
Beschreibung
Für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, erhalten Sie auf Antrag im Bürgerservice bei der Samtgemeinde Lathen einen Kinderreisepass. Für die Verlängerung des Kinderreisepasses wird in der Regel nur ein aktuelles Lichtbild und der bisherige, noch nicht abgelaufene, Kinderreisepass benötigt. Bereits ausgestellte Kinderausweise können nicht verlängert werden. In diesen Fällen ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen.
Hinweis
Für die Beantragung des Kinderreisepasses ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Wenn nur ein Elternteil vorspricht, ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorzulegen. Allein sorgeberechtigte Elternteile müssen Ihr alleiniges Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil nachweisen.
Notwendige Unterlagen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (falls noch nicht vorgelegen)
- ein aktuelles Passbild (nach den neueun Passbild-Vorschriften)
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass, falls vorhanden
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten
Gebühren
Kinderreisepass: 13,- EUR
bei Vorlage eines Familienpasses wird der Kinderreisepass gebührenfrei ausgestellt!
Verlängerung Kinderreisepass: 6,- EUR
Ansprechpartner
Corinna Schmunkamp
Bürgerservice
Zimmer E.2
T +49 (0) 5933 66 21
F +49 (0) 5933 66 1 21
corinna.schmunkamp@lathen.de
Madlen Santen
Bürgerservice
Zimmer E.1
T +49 (0) 5933 66 20
F +49 (0) 5933 66 1 20
madlen.santen@lathen.de
F +49 (0) 5933 66 1 20
ann-kathrin.path
@lathen.de