Am 15.05.2019 werden die Steuern und Abgaben für das II. Quartal 2019 fällig.
Die Steuerpflichtigen der Samtgemeinde Lathen werden gebeten, die Steuern und
Abgaben zum genannten Termin zu überweisen, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat
vorliegt.
Am 15.05.2019 werden die Steuern und Abgaben für das II. Quartal 2019 fällig.
Die Steuerpflichtigen der Samtgemeinde Lathen werden gebeten, die Steuern und
Abgaben zum genannten Termin zu überweisen, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat
vorliegt.