Lathen.
Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von November 2022 bis Januar 2023 sind bis zum 10. Februar 2023 bei der Samtgemeinde Lathen einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.