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Der Bebauungsplan (B-Plan) „Alter Ortskern Lathen“ muss neu aufgestellt werden. Nach Normenkontrollklagen, die beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig sind, sieht sich die Gemeinde gezwungen, den B-Plan für den Bereich zwischen Haupt-, Burg- und Schmiedestraße zu ändern.
Eine Familie hatte sich dagegen gewehrt, dass ein ihr gehörendes, rund 400 Quadratmeter großes Grundstück an der Schmiedestraße als öffentliche Parkfläche genutzt werden sollte (wir berichteten). Das Areal war in Absprache mit der Vorbesitzerin eine Zeit lang bereits eine Stellfläche für Pkw. Nach dem Kauf legten die neuen Eigentümer dort eine Grünanlage mit einem Gartenhaus an. Nach Aussage der Gemeinde bestand allerdings eine Vereinbarung, die Fläche künftig wieder als Parkplatz nutzen zu dürfen. Das bestreiten die neuen Eigentümer und zogen deshalb vor Gericht.
Wie Johannes Eversmann vom Planungsbüro IPW aus Wallenhorst in der Ratssitzung am Mittwochabend ausführte, ist es nach „der jüngsten Rechtsprechung und nach eingehender juristischer Beratung“ nicht möglich, im B-Plan Parkplätze gegen den Willen des Grundstückseigentümers durchzusetzen. Eine Überprüfung habe zwar ergeben, dass in dem Bereich ein Bedarf von rund 100 Stellplätzen bestehe und nur 67 vorhanden seien. Dennoch habe der Schutz des Eigentums Vorrang. Wenn die Gemeinde im alten Ortskern neue Geschäfte ansiedeln wolle, sei dies durchaus möglich, auch wenn Kunden dann einen kleinen Fußweg in Kauf nehmen müssten, so Eversmann.
Zugleich wies er aber darauf hin, dass es in dem als Mischgebiet ausgewiesenen Areal auch Freiflächen geben müsse. Deshalb sei eine Bebauung des umstrittenen Grundstücks nicht zu befürworten. Die jetzige Nutzung als Garten sei jedoch in Ordnung.
Manfred van Berkum (SPD) kritisierte an der Neuaufstellung des B-Planes, dass Anliegern Nachteile bei der Nutzung ihrer Grundstücke entstehen könnten. „Dann wird es wieder Klagen geben“, so van Berkum.
Annegret van Loyen (Grüne) sprach sich dafür aus, auf dem strittigen Areal zum Beispiel ein Café mit Außenterrasse einzurichten. Das könne den Ortskern aufwerten, und alle hätten etwas davon.
Für die CDU stellte der Fraktionsvorsitzende August Kock fest, dass aufgrund der Klagen und der Ausführungen Eversmanns umfassende Änderungen bei der Planung vorgenommen werden müssten. Dem werde mit dem neuen B-Plan Rechnung getragen.
Gemeindedirektor Karl-Heinz Weber stellte fest, dass „Planungen im bebauten Innenbereich extrem schwierig“ seien. Es sei nicht einfach, private und öffentliche Interessen „unter einen Hut zu bekommen“. Er betonte jedoch, dass es Absprachen bezügliche der Parkplätze mit der Eigentümerfamilie gegeben habe. Zugleich bedauerte Weber, dass ein „Stück altes Lathen“ verloren gehe. Es sei immer eine Stärke der Gemeinde gewesen, dass Bürger private Flächen für öffentliche Belange zur Verfügung gestellt hätten.
Für den neuen B-Plan stimmte die CDU-Mehrheit. Manfred van Berkum und Annegret van Loyen votierten mit Nein, Ernst Kock und Bärbel Funke (beide SPD) enthielten sich. Der B-Plan wird jetzt für einen Monat ausgelegt, damit die Betroffenen Einwände und Anregungen vorbringen können.
Der Rat beauftragte die Verwaltung, ein Konzept für die Verhinderung sogenannter Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Diskotheken im Umkreis des Ortskerns zu erarbeiten. Dazu müssen aber, wie Johannes Eversmann sagte, Bebauungspläne für die jeweiligen Gebiete aufgestellt werden. Grundsätzlich sei ein Verbot im gesamten Gemeindegebiet nicht möglich. August Kock sprach sich dafür aus, alle Möglichkeiten zu prüfen. Diskotheken zum Beispiel in Gewerbegebieten könnten „nicht komplett ausgeschlossen werden“. (Ems-Zeitung vom 28.09.2012, ys Lathen)