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Die Entscheidung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Alter Ortskern“ in Lathen ist vertagt. Der Bauausschuss der Gemeinde sprach sich einstimmig dafür aus, den Plan noch einmal in den Fraktionen zu beraten, da in der Sitzung vonseiten einiger Anlieger erhebliche Bedenken vorgebracht worden waren.
So wurde in der Einwohnerfragestunde die geplante Zuwegung zu den Grundstücken an der Schmiedestraße kritisiert und zudem der Ausschluss weiterer Bebauung in diesem Bereich. „Die Planung ist stark fahrlässig und bedeutet eine Entwertung unsere Grundstücke“, so ein Anwohner.
Es geht im Wesentlichen um die Möglichkeit, weitere Gebäude errichten zu können. Wie berichtet, hatte der Gemeinderat im September 2012 den neuen B-Plan mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion zur Auslegung beschlossen. Die Neuaufstellung war damals nötig geworden, weil zwei Anwohner der Schmiedestraße erfolgreich ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg angestrengt hatten. Es ging dabei um die Nutzung eines im Privatbesitz befindlichen Areals als öffentliche Parkfläche.
Johannes Eversmann vom Ingenieur Planungsbüro IPW aus Wallenhorst hatte in der Sitzung im September erklärt, dass es nicht möglich sei, gegen den Willen der Eigentümer Flächen als Stellplätze auszuweisen.
Im Bauausschuss stellte Eversmann nun klar, dass nach dem neuen Plan eine weitere Bebauung auf den infrage stehenden Flächen unzulässig sei. Es dürften aber Garagen, Gartenhäuschen oder Ähnliches errichtet werden. Grund für die Restriktion sei, dass in einem Mischgebiet mindestens 20 Prozent der Flächen nicht überbaut werden dürften.
Ausschussmitglied Heinz Niehaus (CDU) sagte, dass die Anwohner zu Recht Bedenken hätten. Auch Ernst Kock (SPD) und Annegret van Loyen (Grüne) äußerten Verständnis für die Anlieger. Bettina Pieper (CDU) schlug schließlich vor, den Plan noch einmal zu beraten. Luise Redenius Heber (CDU) stimmte dem zu, kritisierte aber, dass die Einwendungen der Bürger nicht rechtzeitig vorgelegen hätten.
Sollten sich die Ratsmitglieder gegen den neuen B-Plan aussprechen, beginnt laut Eversmann das Verfahren von vorn, und der Plan muss erneut ausgelegt werden. (Ems-Zeitung vom 06.05.2013, ys Lathen)