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Weitere Dienstleistungen

 

Neben den bisher genannten Aufgaben werden im Bürgerservice noch weitere Dienste angeboten.


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Abmeldung (Stilllegung) von Fahrzeugen

 

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, können Sie die Abmeldung im Bürgerservice der Samtgemeinde Lathen vornehmen lassen.

Notwendige Unterlagen

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Kfz-Schilder

Gebühren
Stilllegung – 16,50 EUR


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Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren

 

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Emsland umgezogen sind und Ihre Fahrzeugpapiere entsprechend ändern wollen, können Sie die Änderung im Bürgerservice der Samtgemeinde Lathen vornehmen lassen.

Sollten Sie von außerhalb in den Landkreis Emsland gezogen sein, dann kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur von einer der Zulassungstellen des Landkreises Emsland vorgenommen werden.

Notwendige Unterlagen

bisheriger Fahrzeugschein bzw. die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
Personalausweis mit geänderter Adresse

Gebühren
12,00 EUR


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Antragsformulare

 

Beschreibung

Im Bürgerservice des Rathauses erhalten Sie diverse Anträge:

  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Antrag auf Elterngeld
  • Antrag auf Lastenzuschuss
  • Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
  • Antrag auf auf Betreuungsgeld
  • Anträge für das Versorgungsamt (Erstantrag und Verschlimmerungsantrag Schwerbehindertenausweis)
  • Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung
  • Antrag auf Sozialtarif Telefon
  • diverse Anträge für das Finanzamt (z.B. Antrag Einkommenssteuererklärung, Anträge auf Lohnsteuerermäßigung)
Hinweis

Bei den o.g. Anträgen handelt es sich um Vordrucke, die im Bürgerservice ausgegeben, aber nicht bei der Samtgemeinde Lathen bearbeitet werden. Die Mitarbeiter können Ihnen daher nicht beim Ausfüllen der Anträge behilflich sein. Auf Wunsch werden Ihnen die zuständigen Stellen benannt, die Ihnen beim Ausfüllen helfen können.


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Bescheinigungen

 

Beschreibung

Im Bürgerservice des Rathauses Lathen erhalten Sie, wenn Sie im Bereich der Samtgemeinde Lathen gemeldet sind, auf Wunsch eine Melde-oder Haushaltsbescheinigung gegen eine Gebühr.
Sonstige Bescheinigungen werden gegen eine Gebühr in Höhe von 2,50 EUR ausgestellt.


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Beglaubigungen

 

Beschreibung

Auf Wunsch werden Abschriften oder Kopien im Bürgerservice des Rathauses beglaubigt. Wenn Abschriften oder Kopien beglaubigt werden sollen, muss auch das Original vorgelegt werden. Kopien werden auf Wunsch im Bürgerservice gegen eine Gebühr von 0,25 Euro gefertigt.

Hinweis

Personenstandsurkunden (Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Ablichtungen vom Familienbuch) dürfen nicht beglaubigt werden. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat!
Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die betroffene Person persönlich im Bürgerservice des Rathauses Lathen erscheinen. Die Person muss sich ausweisen können.

Notwendige Unterlagen

Original von bereits gefertigten Kopien

Gebühren
Beglaubigungen: 1,50 EUR
Jede weitere Beglaubigung vom selben Original: 1,- EUR
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei
Unterschriftenbeglaubigung: 2,50 EUR


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Führerscheine

 

Beschreibung Erst- oder Erweiterungsantrag Führerschein
Wenn Sie im Bereich der Samtgemeinde Lathen gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice des Rathauses Ihren Führerscheinantrag abgeben. Die Erst- und Erweiterungsanträge erhalten Sie in den ansässigen Fahrschulen. Dort erhalten Sie auch Auskünfte darüber, welche weiteren Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden müssen. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fahrschule über die Gebührenhöhe.
Beschreibung Umstellung Führerschein

Wenn Sie Ihren alten Führerschein auf den neuen EU-Führerschein (Kartenführerschein) umschreiben lassen möchten, können Sie den Antrag im Bürgerservice des Rathauses Lathen stellen, wenn Sie im Bereich der Samtgemeinde Lathen mit Hauptwohnung gemeldet sind. Ihr bisheriger Führerschein wird so umgeschrieben, dass alle bisherigen Rechte in die neue Fahrerlaubnis übertragen werden.

Hinweis

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum werden ersetzt.

Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr              Führerscheinumtausch bis
Vor 1953                         19.01.2033
1953 – 1958                    19.01.2022
1959 – 1964                    19.01.2023
1965 – 1970                    19.01.2024
1971 oder später           19.01.2025

Wenn Sie einen EU-Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*. Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite Ihres Führerscheins im Feld 4a.

Ausstellungsjahr          Führerscheinumtausch bis
1999 – 2001                        19.01.2026
2002 – 2004                        19.01.2027
2005 – 2007                        19.01.2028
2008                                     19.01.2029
2009                                     19.01.2030
2010                                     19.01.2031
2011                                     19.01.2032

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins!

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Passbild
  • bisheriger Führerschein
  • evtl. Karteikartenabschrift vom bisherigen Führerschein (Sollte Ihr bisheriger Führerschein nicht im Landkreis Emsland (früher: Landkreis Lingen (Ems), Landkreis Meppen oder Landkreis Aschendorf) ausgestellt worden sein, benötigen Sie für die Umschreibung außerdem eine Karteikartenabschrift von der Führerscheinstelle, bei der der bisherige Führerschein ausgestellt wurde.)

Gebühren
30,30 EUR (inklusive Direktversand) sind bei Antragstellung zu entrichten.

Der neue Führerschein wird nach Fertigstellung von der Führerscheinstelle des Landkreises Emsland in Meppen direkt an den Antragsteller übersandt.

Beschreibung Umschreibung einer Dienstfahrererlaubnis der Bundeswehr, des BGS und der Polizei
Wenn Sie einen Dienstführerschein erworben haben, so muss dieser für den täglichen Gebrauch umgeschrieben werden.

 

 

 

 

 

 

Notwendige Unterlagen
  • bisheriger Führerschein
  • das Original des Dienstführerscheins
  • ggf. eine Karteikartenabschrift
  • ein aktuelles Lichtbild

Gebühren
Umschreibung eines Dienstführerscheins (mit Probezeit): 43,40 EUR
Umschreibung eines Dienstführerscheins (ohne Probezeit): 42,60 EUR

Beschreibung Begleitetes Fahren mit 17
Am 19.04.2004 begann im Landkreis Emsland das Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17“. Jugendliche können nun bereits mit 16 1/2 Jahren die Fahrausbildung beginnen und ihre Fahrerlaubnis mit 17 erwerben, dürfen aber bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fahren. Die Anträge erhalten Sie in den Fahrschulen. Dort erhalten Sie auch Auskünfte darüber, welche weiteren Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.begleitetes-fahren.de.
Die Anträge werden zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerservice entgegengenommen.

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Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 

Beschreibung Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen. Das Führungszeugnis kann im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden. Das Führungszeugnis selbst wird dann beim Bundeszentralregister in Bonn erstelltt. Dies nimmt in der Regel 8 bis 10 Tage in Anspruch.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:
  • Privates Führungszeugnis (Belegart N)
    z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird nach der Erstellung in Bonn direkt an Sie übersandt.
  • Behördenführungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde
    Bei diesem Führungszeugnis muss bei der Antragstellung die Anschrift der Empfängerbehörde, das Aktenzeichen und der Verwendungszweck angegeben werden. Das Führungszeugnis wird nach der Erstellung direkt an die genannte Behörde übersandt.
  • Erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010)
    für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich kinder- oder jugendnah tätig sind oder werden sollen. Bei der Beantragung ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses vorzulegen.

Bei der Beantragung aller Arten ist der Geburtsname der Mutter des Antragstellers/der Antragstellerin zu benennen.

Beschreibung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können ebenfalls im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden. Diese werden dann beim Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Auch bei diesen Auskünften wird unterschieden zwischen:

  • Auskunft an den Betroffenen (Belegart 1) oder
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). In diesem Fall muss wieder die Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen und der Verwendungszweck genannt werden.

Gebühren
Führungszeugnis: 13,- EUR
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,- EUR


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Briefwahlen

 

Beschreibung

Sollten Sie für Wahlen im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Lathen eingetragen sein, erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte. Diese Karte gibt Auskunft darüber, für welche Wahl/en Sie wahlberechtigt sind und in welchem Wahllokal Sie wählen können. Falls Sie jedoch am Wahltage an der Wahl verhindert sind, können Sie Briefwahlunterlagen im Bürgerservice der Samtgemeinde Lathen beantragen. Hierfür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen können.

Notwendige Unterlagen

handschriftlich unterschriebener Wahlscheinantrag
(evtl. Rückseite der Wahlbenachrichtigung)


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Untersuchungsberechtigungsscheine

 

Beschreibung

Jugendliche unter 18 Jahren, die in das Berufsleben eintreten, können sich im Bürgerservice des Rathauses Lathen einen Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Dieser Antrag kann vom Betroffenen selbst oder einem Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die Kosten für diese Untersuchung werden durch den Untersuchungsberechtigungsschein nicht von den Krankenkassen, sondern vom Land Niedersachsen getragen. Dieser Schein kann nur einmal ausgestellt werden und ist daher sorgfältig aufzubewahren. Ein Untersuchungsberechtigungsschein für die erste Nachuntersuchung kann nur vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ausgestellt werden.

Gebühren
Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.

Ansprechpartner

 


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Hunde An- und Abmeldung

 

Beschreibung

Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss im Bürgerservice der Samtgemeinde Lathen angemeldet werden. Die Hundesteuersätze sind nach Anzahl der Hunde und je nach Gemeinde gestaffelt.
Bei der Anmeldung erhalten Sie im Bürgerservice die Hundesteuermarke. Sollte die Marke verloren gehen, wird gegen eine Gebühr von 1,- EUR eine Ersatzmarke ausgehändigt.

Hinweis

Hinsichtlich Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen erkundigen Sie sich bitte direkt im Steueramt des Rathauses Lathen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen über abweichende Steuersätze.

Formulare

Anmeldung Hundesteuer
Merkblatt zur Hundesteuer