Bis Anfang 2033 müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Grundlage ist § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Bundesweit betrifft diese Regelung über 40 Millionen Führerscheine.

Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine erneuert wurden, sind nun auch die Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum an der Reihe. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.

Aktuell betrifft die nächste Frist alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden: Sie müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. In den darauffolgenden Jahren werden dann schrittweise alle weiteren Kartenführerscheine ersetzt, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. 

Wie bzw. wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Zur Beantragung der Umstellung sprechen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle in Meppen oder im Bürgerbüro Ihrer örtlichen Wohnsitzgemeinde / Stadtverwaltung einmalig persönlich vor. Nach dem einmaligen Behördengang wird Ihnen der Führerschein bequem und direkt nach Hause geschickt.

 

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