Am 15.11.2023 werden die Steuern und Abgaben für das IV. Quartal 2023 fällig.
Die Steuerpflichtigen der Samtgemeinde Lathen werden gebeten, die Steuern und
Abgaben zum genannten Termin zu überweisen, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat
vorliegt.
Am 15.11.2023 werden die Steuern und Abgaben für das IV. Quartal 2023 fällig.
Die Steuerpflichtigen der Samtgemeinde Lathen werden gebeten, die Steuern und
Abgaben zum genannten Termin zu überweisen, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat
vorliegt.