Schülerfahrtkostenerstattung

Lathen. Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von November 2024 bis Januar 2025 sind bis zum  07.  Februar 2025  bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.

Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter https://sg-lathen.de/verwaltung/buergerservice/formularcenter/ -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.

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