Lathen.
Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von November 2021 bis Januar 2022 sind bis zum 04. Februar 2022 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.
Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.“