Öffentliche Bekanntmachung
Vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans im Landkreis Emsland

 

Der Landkreis Emsland gibt bekannt, dass gemäß §§ 9, 10 und 65 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 3 und 39 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) der Landkreis Emsland dazu verpflichtet ist, den Landschaftsrahmenplan fortzuschreiben.

Aus diesem Grund werden von März 2024 bis voraussichtlich Dezember 2025 im gesamten Kreisgebiet vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten durchgeführt.
Die Begehungen erfolgen durch ein beauftragtes Fachbüro.

LANDKREIS EMSLAND
Fachbereich Umwelt
Abt. Naturschutz und Forsten
Der Landrat