+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Mo 19° / 15 ° CDi 21° / 16 ° C
0 Artikel

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli gilt gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) eine Leinenpflicht für Hunde.

Diese Maßnahme dient dem Schutz von Wildtieren und Vögeln während ihrer sensiblen Brut- und Aufzuchtphase. Die Leinenpflicht soll sicherstellen, dass Hunde während dieser kritischen Zeit an der Leine geführt werden, um potenzielle Störungen in natürlichen Lebensräumen zu minimieren. Durch die Einhaltung dieser Regelung tragen Hundebesitzer dazu bei, die heimische Fauna zu schützen und die natürliche Vielfalt Niedersachsens zu bewahren.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer, diese Regelung zu respektieren und aktiv dazu beizutragen, unsere wertvolle Natur zu erhalten.

Helmut Wilkens
Samtgemeinde Lathen

 Foto Mechthild Wübben Acacia