In Niedersachsen gilt vom 1. April bis zum 15. Juli gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) eine Leinenpflicht für Hunde.

In diesem Zeitraum befinden sich viele Wildtiere und Vögel in einer empfindlichen Brut- und Aufzuchtphase, in der sie besonders störungsanfällig sind. Die Leinenpflicht soll sicherstellen, dass Hunde in dieser Zeit kontrolliert geführt werden, um Störungen in den natürlichen Lebensräumen möglichst gering zu halten.

Wer sich an diese Vorgabe hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen.

Wir bitten daher alle Hundebesitzer, diese Regelung zu beachten und damit aktiv zum Schutz unserer Natur beizutragen.

Wer seinem Hund einen Auslauf gönnen möchte, kann dafür die Hundespielwiese in Lathen an der Meppener Straße nutzen.

Barney