Der Streit um neue Windkraftanlagen zwischen der Samtgemeinde Lathen und dem Landkreis geht weiter

Der Streit um neue Windkraftanlagen zwischen der Samtgemeinde Lathen und dem Landkreis geht weiter

pm/ys Meppen. Landrat Reinhard Winter (CDU) hat die Kritik des Lathener Samtgemeindebürgermeisters Karl-Heinz Weber (CDU) am Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) zurückgewiesen. Weber hatte in einer Ratssitzung vor allem moniert, dass der Landkreis jetzt Mindestabstände zwischen neuen Flächen für Windenergieanlagen vorschreiben wolle.

„Es bestehen Gerichtsurteile, die besagen, dass Mindestabstände zwischen potenziellen Neuausweisungen von Flächen für die Windkraft anerkannt sind. Zudem liegt die Größe des Abstands im Ermessen des Plangebers, in diesem Fall des Landkreises Emsland“, so Winter in einer Pressemitteilung. Vorausgesetzt werde, dass die Planungen der Windkraft substanziell Raum gäben. „Und das ist im zweiten Entwurf belegbar der Fall.“

Sowohl die Bevölkerung als auch das Landschaftsbild sollten vor einer Überbelastung geschützt und die Windenergie möglichst gleichmäßig über den Planungsraum verteilt werden. Eine Verspargelung solle zudem verhindert werden, so der Landrat weiter.

Darüber hinaus lasse ein Verzicht auf das Mindestabstandskriterium keinen neuen Windpark in der Samtgemeinde Lathen entstehen. „Auch wenn wir keinen Mindestabstand von – wie jetzt geplant – vier Kilometern einführen würden, würde es keinen Standort Sustrum geben. Das sind somit Scheinkämpfe, die hier geführt werden“, betonte Winter.

Der geplante Mindestabstand sei zudem nicht das einzige Kriterium, mit dem sich die Planungen der Samtgemeinde nicht vereinbaren ließen. So stünden beispielsweise auch der Mindestabstand zu Autobahnen, zu Wald sowie zu Gastvogelgebieten landesweiter bis nationaler Bedeutung den Planungen der Samtgemeinde entgegen.

Es sei richtig, dass der Landkreis Emsland die Städte und Gemeinden zur Vorbereitung der Änderungen des RROP gebeten habe, Daten und Unterlagen bereitzustellen. In dem Anschreiben an die Kommunen habe es aber ausdrücklich geheißen, dass dies „lediglich als Information und nicht als politische Willensbekundung, geschweige denn Stellungnahme“ zu verstehen sei. Für die eingehende Diskussion auch in den politischen Gremien sei auf das förmliche Planungsverfahren verwiesen worden. „Und das findet jetzt statt. Wir sind im Findungsprozess“, so der Landrat. Wenn Lathen nun in der Presse verkünde, es habe als einzige Kommune die Planungen zur Windkraft abgeschlossen, dann sei hier etwas gründlich falsch verstanden worden.

Hervorzuheben sei auch, dass von den bereits im Samtgemeindegebiet vorhandenen sechs Bestandsstandorten voraussichtlich drei mit leichten Änderungen ins RROP übernommen werden könnten. Zusammen entsprächen diese drei Standorte einem Anteil von etwa 2,5 Prozent der Samtgemeindefläche. Das liege deutlich oberhalb des Landkreisdurchschnitts. Winter: „Lathen leistet damit auf der einen Seite bereits einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung aus Windenergie. Auf der anderen Seite ist es auch in angemessenem Umfang an dieser Wertschöpfungsform beteiligt.“ Eine Bereitstellung weiterer Flächen für die Windenergie innerhalb der Samtgemeinde sei demzufolge weder zwingend erforderlich, noch sei dies mit den Zielen des Landkreises vereinbar, ein ausgewogenes und schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu schaffen.