Leitfaden Impfaktionen Stand 06.01.22
Um die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach Kräften mit dem Ziel einer möglichst hohen Zahl an Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus zu unterstützen, werden verstärkt dezentrale Impfaktionen durch die Mobilen Impfteams des Landkreis Emsland durchgeführt.
Ein Mobiles Impfteam (Betreiber sind das Deutsche Rote Kreuz – DRK und der Malteser Hilfsdienst – MHD) kommt nach LATHEN.
Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am
19.01.2022 in der Zeit von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr im HAUS DES GASTES
impfen zu lassen.
Verimpft werden je nach verfügbaren Kapazitäten der Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer oder Spikevax® Moderna.
Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen)
– bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis einschließlich 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).
Auffrischimpfungen
– bei Personen, die mind. 18 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung.
– bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren, (entgegen der aktuellen STIKO-Empfehlung, bei ausdrücklichem Wunsch des Jugendlichen und seinem Erziehungsberechtigten) ebenfalls ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung.
– zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.
Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfung
– Personen, die eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach der vorangegangen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
– Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
– Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
-Personen ≥ 12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigkeit ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.
Impfstoff
– Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Imfstoff Spikevax® von Moderna. Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.
– Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab 2. Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12 Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.
-Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.
Stand: 06.01.2022
Sollten sich die STIKO-Empfehlungen in der Zwischenzeit ändern, wird die Regelung ggf. angepasst.
Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts laden:
Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Lathen (Mechthild Wübben), Tel. 05933 / 66-41.
Weitere Impftermine vor der Haustür finden Sie hier:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/impftermine-vor-der-haustuer.html