Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2022
1. Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen in der Sitzung am 27.01.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 8.487.300,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 8.442.600,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. im Finanzhaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.151.700,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 7.857.400,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 6.206.900,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 5.310.800,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 283.000,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 14.358.600,00 € | |
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 13.451.200,00 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.358.600,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz für die Bemessung der Samtgemeindeumlage wird auf 31,5 % der Steuerkraft für Umlagen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
Der Anteil der an die Mitgliedsgemeinden weiterzureichende Schlüsselzuweisungen wird auf 22 % des Aufkommens festgesetzt.
Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 200.000,00 Euro.
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
– die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
– die wirtschaftlich durchlaufend sind,
– die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
– die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Lathen, den 27.01.2022
SAMTGEMEINDE LATHEN
Helmut Wilkens
-Samtgemeindebürgermeister-
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 18.02.2022 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
16.03.2022 – 24.03.2022 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O. 27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lathen, den 02.03.2022
SAMTGEMEINDE LATHEN
Der Samtgemeindebürgermeister
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen 2022 – Bekanntmachung