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  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen in der Sitzung am 26.02.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 9.396.200,00
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 9.364.900,00
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.024.200,00
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.685.200,00
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 567.500,00
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.354.200,00
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 640.000,00
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 258.200,00

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 11.231.700,00
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 11.297.600,00

 

 § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 640.000,00 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 360.000,00 € veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.670.700,00 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Bemessung der Samtgemeindeumlage wird auf 29,00 % der Steuerkraft für Umlagen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

 

Der Anteil der an die Mitgliedsgemeinden weiterzureichenden Schlüsselzuweisung wird auf
22 % des Aufkommens festgesetzt.

 

Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 150.300,00 €.

 

§ 6

 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 10.000,00 €.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

Lathen, den 26.02.2019

 

SAMTGEMEINDE LATHEN

 

 

Karl-Heinz Weber

-Samtgemeindebürgermeister-

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG, sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i.V.m. § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 17.05.2019 unter dem Aktenzeichen 202, erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

01.07.2019 – 09.07.2019 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Lathen, den 03.06.2019

 

SAMTGEMEINDE LATHEN

Der Samtgemeindebürgermeister