- Haushaltssatzung:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen in der Sitzung am 17.03.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
- § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 7.777.000,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 7.798.100,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 1.000,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 7.363.500,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 7.128.900,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 726.200,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 1.209.800,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 231.000,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 155.100,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 8.320.700,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 8.493.800,00 € |
- § 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 231.000,00 € festgesetzt.
- § 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
- § 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.227.000,00 € festgesetzt.
- § 5
Der Hebesatz für die Bemessung der Samtgemeindeumlage wird auf 29,00 % der Steuerkraft für Umlagen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
Der Anteil der an die Mitgliedsgemeinden weiterzureichenden Schlüsselzuweisung wird auf
22 % des Aufkommens festgesetzt.
Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 150.300,00 €.
- § 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 10.000,00 €.
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Lathen, den 18.03.2016
SAMTGEMEINDE LATHEN
Karl-Heinz Weber-
(Samtgemeindebürgermeister)
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 120 Abs. 2 und § 119 Abs. 4 des NKomVG sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i.V.m § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 29.04.2016 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
01.06. bis 09.06.2016 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lathen, den 25.05.2016
SAMTGEMEINDE LATHEN
Der Samtgemeindebürgermeister