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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Renkenberge für das Haushaltsjahr 2021

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Renkenberge für das Haushaltjahr 2021

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Renkenberge in der Sitzung am 08.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1.       im Ergebnishaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 950.500,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 945.200,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

 

2.       im Finanzhaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 859.400,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 836.400,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.334.200,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 1.542.000,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 2.193.600,00 €
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.378.800,00 €

                            
§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 685.000,00 Euro festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 143.230,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.


§ 6 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

Renkenberge, den 08.03.2021

GEMEINDE RENKENBERGE

Heinrich Bojer

-Bürgermeister-

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich  bekannt gemacht.

2.2 Die nach § 119 Abs.4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 24.03.2021 unter dem Aktenzeichen 202 erteilt worden.

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

19.04. – 27.04.2021 (einschließlich)   

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 25, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten. Hierzu wenden Sie sich an Herrn Stefan Wilkens unter der Telefonnummer 05933/6624.

 

Renkenberge, den 29.03.2021

 

GEMEINDE RENKENBERGE

Der Bürgermeister

 

Haushaltssatzung Renkenberge Bekanntmachung