- Haushaltssatzung
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Renkenberge in der Sitzung am 13.06.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 565.400,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 565.400,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 10.100,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 20.000,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 513.600,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 564.800,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf | 77.900,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 174.200,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 591.500,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 739.000,00 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 85.600,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 330 v.H. |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Renkenberge, den 13.06.2017
GEMEINDE RENKENBERGE
Heiner Bojer
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an dieser öffentlichen Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
24.07.2017 bis 01.08.2017 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Renkenberge, den 10.07.2017
GEMEINDE RENKENBERGE
Der Bürgermeister