Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Renkenberge in der Sitzung am 10.05.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 667.900,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 667.900,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 604.100,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 428.900,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf | 16.000,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf | 69.300,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 620.100,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 498.200,00 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.600,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 330 v.H |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.
Renkenberge, den 10.05.2016
Der Bürgermeister
GEMEINDE RENKENBERGE
-Bojer-
(Bürgermeister)
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird öffentlich bekannt gemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
06.07.2016 bis 14.07.2016 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Renkenberge, den 22.06.2016
GEMEINDE Renkenberge
Der Bürgermeister