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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Oberlangen für das Haushaltsjahr 2021

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Oberlangen für das Haushaltjahr 2021

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Oberlangen in der Sitzung am 09.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1.       im Ergebnishaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 972.500,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 912.400,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

2.       im Finanzhaushaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 982.100,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 864.800,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 251.100,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.166.500,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 766.500,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 23.700,00 €

festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 1.999.700,00 €
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.055.000,00 €                        


§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 766.500,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 830.400,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 163.680,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.


§ 6 

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
– die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
– die wirtschaftlich durchlaufend sind,
– die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
– die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

Oberlangen, den 09.03.2021

GEMEINDE OBERLANGEN

Georg Raming-Freesen

-Bürgermeister-

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich  bekannt gemacht.

2.2 Die nach § 119 Abs.4, § 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 20.05.2021 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

01.07.2021-09.07.2021 (einschließlich)

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten. Hierzu wenden Sie sich an Herrn Stefan Wilkens unter der Telefonnummer 05933/6624.

Oberlangen, den 11.06.2021

GEMEINDE OBERLANGEN
Der Bürgermeister

Haushaltssatzung Gemeinde Oberlangen 2021 – Bekanntmachungen