- Haushaltssatzung
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Oberlangen in der Sitzung am 25.04.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 904.500,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 904.500,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 847.900,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 661.500,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 396.800,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 928.900,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 233.000,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 16.200,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 1.477.700,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 1.606.600,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 233.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 141.300,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 330 v.H. |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Oberlangen, den 25.04.2017
GEMEINDE OBERLANGEN
Raming-Freesen
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 120 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 16.06.2017 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10- erteilt worden.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
24.07.2017 bis 01.08.2017 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Oberlangen, den 22.06.2017
GEMEINDE Oberlangen
Der Bürgermeister