+ 49 (0) 5933 66 0 info@lathen.de
Sa 14° / 8 ° CSo 14° / 10 ° C
0 Artikel
  1. Haushaltssatzung der Gemeinde Niederlangen für das Haushaltjahr 2020

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Niederlangen in der Sitzung am 31.03.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.584.500,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.438.700,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.586.800,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.522.000,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 562.500,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 793.700,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 230.000,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 17.400,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 2.379.300,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.333.100,00 €

 

 § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 230.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 264.400,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.

 

§ 6


Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

 

 

Niederlangen, den 31.03.2020

GEMEINDE NIEDERLANGEN

Hermann Albers

– Bürgermeister –

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich  bekannt gemacht.

 

2.2 Die nach § 119 Abs.4,§ 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 10.06.2020 unter dem Aktenzeichen 202-He erteilt worden.

 

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

01.07.2020 – 09.07.2020 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O. 25, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Niederlangen, den 15.06.2020

 

GEMEINDE NIEDERLANGEN

Der Bürgermeister