- Haushaltssatzung der Gemeinde Niederlangen für das Haushaltjahr 2020
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Niederlangen in der Sitzung am 31.03.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 1.584.500,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.438.700,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.586.800,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.522.000,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 562.500,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 793.700,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 230.000,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 17.400,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 2.379.300,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 2.333.100,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 230.000,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 264.400,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Niederlangen, den 31.03.2020
GEMEINDE NIEDERLANGEN
Hermann Albers
– Bürgermeister –
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Die nach § 119 Abs.4,§ 120 Abs. 2 und nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 10.06.2020 unter dem Aktenzeichen 202-He erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
01.07.2020 – 09.07.2020 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O. 25, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Niederlangen, den 15.06.2020
GEMEINDE NIEDERLANGEN
Der Bürgermeister