- Haushaltssatzung
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Niederlangen in der Sitzung am 16.05.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 1.681.600,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.688.200,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.546.900,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.561.500,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 292.000,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 515.300,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 28.300,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 1.838.900,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 2.105.100,00 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 257.800,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 330 v.H. |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Niederlangen, den 16.05.2017
GEMEINDE NIEDERLANGEN
-Hermann Albers-
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird öffentlich bekannt gemacht.
Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
24.07.2017 bis 01.08.2017 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Niederlangen, den 22.06.2017
GEMEINDE Niederlangen
Der Bürgermeister