- Haushaltssatzung der Gemeinde Fresenburg für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Fresenburg in der Sitzung am 24.03.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 1.266.800,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.015.100,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.182.000,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 880.400,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 190.500,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 467.600,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 9.900,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 1.372.500,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 1.357.900,00 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 196.900,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 350 v.H. |
§ 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro.
Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),
- die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
- die wirtschaftlich durchlaufend sind,
- die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
- die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
Fresenburg, den 04.05.2020
GEMEINDE FRESENBURG
Gerhard Führs
-Bürgermeister-
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
18.05.2020 – 27.05.2020 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 25, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Fresenburg, den 04.05.2020
GEMEINDE FRESENBURG
Der Bürgermeister