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  1. Haushaltssatzung

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Fresenburg in der Sitzung am 02.05.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 1.479.600,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 1.479.600,00 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.400.800,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.386.000,00 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 140.700,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 776.300,00 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 475.500,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.900,00 €

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

§ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 2.017.000,00 €
§ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.168.200,00 €

 


§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf  475.500,00 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 233.400,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer
1.1 für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 


§ 6

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.

 

 

Ferner sind als unerheblich anzusehen: Beträge (unbegrenzt),

 

  • die der Verrechnung zwischen den Produkten/ Leistungen dienen,
  • die wirtschaftlich durchlaufend sind,
  • die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
  • die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

 

Fresenburg, den   02.05.2017

 

GEMEINDE FRESENBURG

Gerhard Führs

Bürgermeister

 

 

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird öffentlich bekannt gemacht.

 

Die gemäß § 120 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 20.06.2017 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10- erteilt worden.

 

 

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

 

24.07.2017 bis 01.08.2017 (einschließlich)

 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Fresenburg, den 10.07.2017

 

GEMEINDE FRESENBURG

Der Bürgermeister