- Haushaltssatzung:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Oberlangen in der Sitzung am 05.04.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
- § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. | im Ergebnishaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 811.800,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 811.800,00 € |
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 8.000,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
2. | im Finanzhaushalt | |
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 755.000,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 569.700,00 € |
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 62.400,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 405.900,00 € |
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 82.800,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 16.200,00 € |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
§ | der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 900.200,00 € |
§ | der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 991.800,00 € |
- § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
- § 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
- § 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 125.800,00 € festgesetzt.
- § 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
1.1 | für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 330 v.H. |
- § 6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i.S.d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 3.000,00 €.
Oberlangen, den 05.04.2016
GEMEINDE OBERLANGEN
-Georg Raming-Freesen-
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird öffentlich bekannt gemacht.
Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
01.06.2016 bis 09.06.2016 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Oberlangen, den 26.05.2016
GEMEINDE Oberlangen
Der Bürgermeister