Bereits seit Anfang der 90er Jahre gibt die Samtgemeinde Lathen jährlich den Familienpass heraus und trägt so zur Förderung der Familien in der Samtgemeide Lathen bei. Der Familienpass kann während der Öffnungszeiten im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden.
Folgende Anspruchsvoraussetzungen sind zu beachten:
Einkommensgrenze 2025:
39.191,00 € nach der Summe der Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (2023)
Für das 3. und jedes weitere Kind wird ein Zuschlag auf die Einkommensgrenze in Höhe von jeweils 3.000,00 € berücksichtigt.
Berechtigter Personenkreis:
– Familien mit zwei oder mehr Kindern bis einschl. 17 Jahren
– Alleinerziehende ab einem Kind bis einschl. 17 Jahren
– Empfänger von Bürgergeld
– Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
– Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
– Familien mit einem behinderten Kind (mind. 50 % GdB)
– Familien mit einem im Haushalt lebenden pflegebedürftigen Familienmitglied (ab Pflegestufe 2)
– Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied (mind. 80 % GdB)
Folgende Vergünstigungen werden gewährt
Freibad Lathen
50 % Gebührenermäßigung auf die Familiensaisonkarte (nicht Einzelkarte!)
Kinderreisepässe
Kostenlose Ausstellung des ersten Kinderreisepasses für jedes Kind
Klassenabschlussfahrten
Für mehrtägige Klassenabschlussfahrten im Sekundarbereich 1 (auch Klasse 10 Gymnasium) wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 € je Schüler/in gewährt, sofern nicht über die Förderung von Dritten die vollen Kosten übernommen werden. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Zahlungsbelegs von der Samtgemeinde Lathen erstattet.
Ferienpass der Samtgemeinde Lathen
50 % Ermäßigung für alle im Familienpass eingetragenen Kinder auf die Angebote in der Samtgemeinde Lathen im Rahmen des Ferienpasses.
Der Ferienpass für das dritte und jedes weitere Kind im Alter von 6 bis 16 Jahren wird kostenlos ausgegeben.
Energiekostenzuschuss
Einmal jährlich wird für jedes antragsberechtigte Kind im Haushalt ein Energiekostenzuschuss gewährt. Dieser wird automatisch im Oktober 2025 auf das angegebene Konto der Antragsteller überwiesen.
Fortbildung
Übernahme der Kursgebühren in Höhe von 50 % bei Einrichtungen der Fortbildung, wie VHS, LEB, KEB. Der maximale jährliche Zuschussbetrag je Familienmitglied beträgt 75 €. Die Zuschüsse werden nach Vorlage eines Zahlungsbelegs von der Samtgemeinde Lathen erstattet.