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Familienpass

Bereits seit Anfang der 90er Jahre gibt die Samtgemeinde Lathen jährlich den Familienpass heraus und trägt so zur Förderung der Familien in der Samtgemeinde Lathen bei. Der Familienpass kann während der Öffnungszeiten im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden.

Folgende Anspruchsvoraussetzungen sind zu beachten:

Einkommensgrenze 2022:
36.702,00 € nach der Summe der Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres (2020)
Für das 3. und jedes weitere Kind wird ein Zuschlag auf die Einkommensgrenze in Höhe von jeweils 3.000,00 € berücksichtigt.

Berechtigter Personenkreis:
– Familien mit zwei oder mehr Kindern
– Alleinerziehende ab einem Kind
– Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
– Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
– Familien mit einem behinderten Kind (mind. 50 % GdB)
– Familien mit einem im Haushalt lebenden pflegebedürftigen Familienmitglied (ab Pflegestufe 2)
– Familien mit einem schwerbehinderten Familienmitglied (mind. 80 % GdB)

Für Familienpass-Inhaber werden nachfolgend aufgeführte Vergünstigungen gewährt:

– 50 % Gebührenermäßigung auf die Familiensaisonkarte im Freibad Lathen
– kostenlose Ausstellung des ersten Kinderreisepasses für jedes Kind
– 50 % Ermäßigung für alle im Familienpass eingetragenen Kinder auf die Angebote in der Samtgemeinde Lathen im Rahmen des Ferienpasses.
– Kostenlose Ausgabe des Ferienpass für das dritte und jedes weitere Kind im Alter von 6 bis 16 Jahren
– Übernahme der Kursgebühren in Höhe von 50 % bei Einrichtungen der Fortbildung, wie VHS, LEB, KEB. Der maximale jährliche Zuschussbetrag je Familienmitglied beträgt 75 €. Die Zuschüsse werden nach Vorlage eines Zahlungsbelegs von der Samtgemeinde Lathen erstattet.
– Erstattung der Kosten für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 20 m³ für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Jahresabrechnung 2021 des Wasserverbandes Hümmling und eines entsprechenden Zahlungsbelegs von der Samtgemeinde   Lathen erstattet.
– Für mehrtägige Klassenabschlussfahrten im Sekundarbereich 1 (auch Klasse 10 Gymnasium) wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 € je Schüler/in gewährt, sofern nicht über die Förderung von Dritten die vollen Kosten übernommen werden. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Zahlungsbelegs von der Samtgemeinde Lathen erstattet.