Die Kommunalwerke der Samtgemeinde Lathen AöR sucht für die
Kläranlage Lathen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
Der Einsatzbereich beinhaltet die Mitarbeit auf der Kläranlage Lathen.
Ihre Qualifikation:
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik. Eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Abwassertechnik ist von Vorteil.
Ihre Aufgaben:
- Mitarbeit beim Betrieb der Kläranlage, der Außenanlagen und der dazugehörigen Anlagenteile
- Steuerung, Wartung und Instandsetzung der verfahrenstechnischen Anlagen sowie des Gefälle- und Druckrohrleitungsnetzes inkl. Pumpstationen und Sonderbauwerke
- Lokalisieren und Beseitigen von Störungen in maschinen- und elektrotechnischen Bereichen
Wir erwarten von Ihnen:
- Zielorientiertes Denken und Handeln
- Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
- gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Übernahme regelmäßiger Rufbereitschaftsdienste und Einsätze außerhalb der regulären Dienstzeit, auch an Wochenenden gehören zum unabdingbaren Profil der Stelle
- Führerscheinklasse B
- sicherer Umgang mit modernen Kommunikationstechniken und MS-Office-Anwendungen
- gute Kenntnisse in der Mess- und Steuerungstechnik
Wir bieten Ihnen:
- Eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Mitwirkung bei der Planung von Maßnahmen sowie der Optimierung und Erweiterung der Anlage
- Leistungsgerechte Bezahlung entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des TVöD sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- Dienstort ist Lathen
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien, Referenzen) richten Sie bitte bis spätestens 23. April 2021 an die Kommunalwerke der Samtgemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, 49762 Lathen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorstand der Kommunalwerke der Samtgemeinde Lathen AöR, Herr Buchwald und Herr Kremer unter der Telefonnummer 05933/6638 bzw. -6635 gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.