Mitteilung nach § 30 UVgO:

  1. Samtgemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, 49762 Lathen
  2. Pro-t-in, Schwedenschanze 50,  49809 Lingen
  3. beschränkte Ausschreibung
  4. Erarbeitung und Installierung einer gezielten Ausschilderung im Kapellenmoorgraben mit Beschreibung des Gebietes in der Gemeinde Niederlangen
  5. schnellstmöglich ab September 2020