Der Rat der Samtgemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Samtgemeindebürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 liegt gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom
15. Dezember bis zum 23. Dezember 2025 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lathen, den 11.12.2025
SAMTGEMEINDE LATHEN
Der Samtgemeindebürgermeister
