Der Rat der Gemeinde Oberlangen hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 liegt gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom

                     15. Dezember bis zum 23. Dezember 2025 (einschließlich) 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Oberlangen, den 11.12.2025

GEMEINDE OBERLANGEN

Der Bürgermeister

Gemeinde Oberlangen