Der Rat der Gemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Gemeindedirektor die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 liegt gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom

                                15. Dezember bis zum 23. Dezember 2025 (einschließlich) 

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Lathen, den 11.12.2025

GEMEINDE LATHEN

Der Gemeindedirektor

Gemeinde Lathen