Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Samtgemeinde Lathen
Der Rat der Samtgemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 07.05.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und dem Samtgemeindebürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2018 liegt gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom
02. Juni bis zum 11. Juni 2025 (einschließlich)
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Lathen, den 22.05.2025
SAMTGEMEINDE LATHEN
Der Samtgemeindebürgermeister