Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Samtgemeinde Lathen

Der Rat der Samtgemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 07.05.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen und dem Samtgemeindebürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 liegt gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom

                           02. Juni bis zum 11. Juni 2025 (einschließlich)

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Lathen, den 22.05.2025

 

SAMTGEMEINDE LATHEN

Der Samtgemeindebürgermeister