Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Lathen 

Der Rat der Gemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen und dem Gemeindedirektor die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 liegt gemäß §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom

                                               02. Juni bis zum 11. Juni 2025 (einschließlich)

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Erna-de-Vries-Platz 7 in 49762 Lathen während den Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Lathen, den 22.05.2025

 

GEMEINDE LATHEN

Der Gemeindedirektor