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Der Rat der Gemeinde Oberlangen hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 die Erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen gem. Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) beschlossen.

Die Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Anlagen zum Anhang sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Emsland liegen gem. §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG vom 14.08.2017 bis 22.08.2017 während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung Lathen, Zimmer 16, Erna-de-Vries-Platz 7, 49762 Lathen zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Oberlangen, 17.07.2017

 

GEMEINDE OBERLANGEN

 

Raming-Fresen
Bürgermeister