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Kontovers diskutiert hat der Bau- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Lathen (SG) eine weitere Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan). Es ging um Ausnahmeregelungen bei Sonderbauflächen für Tierhaltungsanlagen.
In vierjähriger Arbeit hatte die Verwaltung mit den Landwirten in der SG die Einrichtung von sogenannten Baufenstern vereinbart, in denen Ställe für Schweine, Hühner und Rinder errichtet werden dürfen. Nach Aufstellung des F-Planes hatten die sechs Mitgliedskommunen entsprechende Bebauungspläne verabschiedet, die der Landkreis im August dieses Jahres genehmigte.
Der Erste SG-Rat Hans Albers sagte im Ausschuss, dass es notwendig sei, „geringfügige Änderungen“ vorzunehmen. Es gehe vor allem um Höfe, die von Neben- auf Vollerwerbslandwirtschaft umstellen wollten. Um das Ziel zu erreichen, den Landwirten auch in nächster Generation eine Entwicklung zu ermöglichen, seien deshalb Anpassungen erforderlich, ohne die grundsätzliche Ausrichtung der Planungen aufzugeben. Das bedeute, neue Ställe vornehmlich direkt auf dem Hof selbst zuzulassen und nur in Ausnahmefällen im Außenbereich, um so die Bevölkerung und die Gemeinde als Ganzes vor einem Wildwuchs an neuen Anlagen zu bewahren.
Wie Hans Liesen vom Bauamt berichtete, standen im Zuge der Planung mehr als 200 Baufenster auf dem Prüfstand. Jetzt lägen 14 Änderungswünsche vor. Bei den meisten sei ein neuer Zuschnitt oder eine geringfügige Vergrößerung durchaus machbar. Wenn der Sohn eines Landwirtes den Betrieb im Vollerwerb übernehmen wolle, könne sicher eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Bei Nebenerwerbsbetrieben sehe dies jedoch anders aus. Eine grundsätzliche Aufweichung der bisherigen Vereinbarungen sei nicht ratsam.
Dem stimmte August Kock (CDU) zu. „Wenn wir so anfangen, geht das ganze Verfahren wieder von vorne los. Dann können wir die Änderungsanträge nur noch durchwinken.“ Auch sein Fraktionskollege Heiner Bojer warnte davor, dass bei zu vielen Ausnahmen „die ganze Planung zusammenbricht“. Manfred van Berkum (SPD) brachte das „Schutzgut Mensch“ ins Spiel. Eine weitere Belastung der Bevölkerung durch immer neue Mastställe müsse auf jeden Fall vermieden werden. „Wir haben seit wenigen Monaten eine vernünftige Regelung. Es kann nicht sein, dass jetzt schon Präzedenzfälle für Änderungswünsche geschaffen werden.“
Hans-Georg Schubert (CDU) vertrat dagegen den Standpunkt, sich jeden Einzelfall genau anzuschauen. „Wir wollen die Landwirtschaft doch fördern, da muss es doch möglich sein, die Baufenster, wenn nötig, ein bisschen größer zu machen.“ Zumal es sich bei den Anträgen in der Regel nur um eine Abweichung von wenigen Quadratmetern handele. Er kritisierte zudem, dass nur Vollerwerbsbetriebe in den Genuss einer Ausnahmeregelung kommen sollten. Damit werde Landwirten im Nebenerwerb jede Chance auf Entwicklung genommen. Die Betroffenen bewirtschafteten die Höfe schließlich nicht aus Spaß, sondern weil sie in ihrem zweiten Beruf oft kein ausreichendes Einkommen erzielen könnten.
SG-Rat Hans Albers verwies darauf, dass die Beratungen erst ganz am Anfang stünden. Der Ausschuss und in der Folge auch der SG- und die Gemeinderäte müssten sich mit den Änderungsanträgen noch öfter befassen. Eine grundsätzliche Aufgabe der bisher erreichten Vereinbarungen lehnte er jedoch ab. (Ems-Zeitung vom 08.11.2012, ys Lathen)