Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Wahlausschusses der Gemeinde Renkenberge (§ 8 Abs. 2 S. 1 Niedersächsische Kommunalwahlordnung NKWO)
Für das Wahlgebiet der Gemeinde Renkenberge ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Den Vorsitz führt der Gemeindewahlleiter. Dieser beruft sechs weitere Mitglieder auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aus den Wahlberechtigten des Wahlgebietes (§ 10 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG).
Gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 NKWO fordere ich hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 20.05.2026 wahlberechtigte Personen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss vorzuschlagen. Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen sowie stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nach § 13 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ein Wahlehrenamt (dazu zählt u.a. auch eine Tätigkeit im Wahlausschuss) nicht innehaben können. Auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 3 NKWG wird besonders hingewiesen. Werden von den Parteien und Wählergruppen nicht genügend Wahlberechtigte vorgeschlagen, so beruft die Gemeindewahlleitung die weiteren Mitglieder nach Ihrem Ermessen (§ 8 Abs. 3 NKWO) aus den Reihen der Wahlberechtigten.
Die Vorschläge sind bis zum 20.05.2026 schriftlich an die Wahlleitung der Gemeinde Renkenberge, Schulstraße 1, 49762 Renkenberge zu richten.
Renkenberge, den 28.04.2026
Die Gemeindewahlleiterin
In Vertretung
Anke Gehrs