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Zum 1. September 2022 enden die im Rahmen der Coronapandemie erlassenen sogenannten Corona-Sonderregelungen, die für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse und haben dadurch direkte Auswirkungen zum Beispiel für Vereine, die ihre Mitgliederversammlung während der Pandemie nicht durchgeführt und keine Satzungsregelungen zur Fortführung der Vorstandsämter haben.

 
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat alles Wichtige hierzu zusammengefasst und stellt außerdem Mustertexte für eine mögliche Satzungsänderung zur Verfügung, um auch in Zukunft Online- oder Hybridversammlungen oder schriftliche Beschlüsse zu ermöglichen.

 
Alle Infos sind im DSEErechtstipp unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/was-vereine-zum-wegfall-der-corona-sonderreglungen-wissen-muessen zu finden.

 
Für Fragen zum Wegfall der Regelungen oder einer möglichen Satzungsänderung steht Julian Geering vom Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ gerne zur Verfügung (Mail: julian.geering@hasea-emsland.de, Telefon: 0162 642 6618)