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Lathen. – Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von August 2022 bis Oktober 2022 sind bis spätestens 04. November 2022 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.

Der letzte Termin zur Beantragung der Fahrtkosten für das abgelaufene Schuljahr ist der 31. Dezember 2022.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.

Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde Lathen oder online unter diesem Link erhältlich.