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Um die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach Kräften mit dem Ziel einer möglichst hohen Zahl an Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus zu unterstützen, werden verstärkt dezentrale Impfaktionen durch die Mobilen Impfteams des Landkreis Emsland durchgeführt.

Ein Mobiles Impfteam (Betreiber sind das Deutsche Rote Kreuz – DRK und der Malteser Hilfsdienst – MHD) kommt nach LATHEN.

Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am

  • 13.04.2022 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • 27.04.2022 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Haus des Gastes impfen zu lassen.

Grundimmunisierung (Erst- / Zweitimpfungen)

  • bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich)
  • zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.
  • Nuvaxovid® ist für Personen ab 18 Jahren zur Grundimmunisierung zugelassen, die Zweitimpfung soll 3 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen.

Auffrischimpfung (3. Impfung)

  • bei Personen, die mind. 12 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).

Auffrischungsimpfung (4. Impfung)

  • Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.

Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.

Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen

  • Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.
  • Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.
  • Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
  • Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.

Impfstoff

  • Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Impfstoff Spikevax® von Moderna. Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.
  • Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab 2. Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.
  • Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.

Stand 07.03.2022 – Sollten sich die STIKO-Empfehlungen in der Zwischenzeit ändern, wird die Regelung ggf. angepasst.

 

Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts laden:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Proteinimpfstoff/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

 

Aufklaerungsbogen-Ukrainisch                                         Aufklaerungsbogen-Polnisch                         Aufklaerungsbogen-Russisch

Weitere Sprachen gibt es auf https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

 

Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Lathen (Mechthild Wübben), Tel. 05933 / 66-41.

 

Weitere Impftermine vor der Haustür finden Sie hier: https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/impftermine-vor-der-haustuer.html

Impfaktion_Lathen_032022