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Schülerfahrtkostenerstattung

Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von Februar 2024 bis April 2024 sind bis zum  10. Mai 2024  bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die chronologische Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.

Antragsvordrucke sind bei der Samtgemeinde sowie unter www.lathen.de -> Bürgerservice -> Formularcenter erhältlich.“

happy cute kids go to school by bus

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