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20220209_L_ImpfaktionOber-Niederlangen

Um die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach Kräften mit dem Ziel einer möglichst hohen Zahl an Grundimmunisierungen (Erst- und Zweitimpfungen) und Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus zu unterstützen, werden verstärkt dezentrale Impfaktionen durch die Mobilen Impfteams des Landkreis Emsland durchgeführt.

Ein Mobiles Impfteam (Betreiber sind das Deutsche Rote Kreuz – DRK und der Malteser Hilfsdienst – MHD) kommt nach Ober-  und Niederlangen.

Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am

  • 21.02.2022 von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr

in der Grundschule Ober- und Niederlangen (Schulstraße 13, Niederlangen) impfen zu lassen.

Grundimmunisierung (Erst- / Zweitimpfungen)

– bei Personen ab 12 Jahren möglich (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).

– zur Optimierung des Impfschutzes nach einer Impfung mit der Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson schon im Abstand von 4 Wochen.

Auffrischimpfung (3. Impfung)

– bei Personen, die mind. 12 Jahre alt sind, regelhaft ab 3 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (in der Altersgruppe von 12 bis einschl. 15 Jahren ist die Anwesenheit eines/einer Sorgeberechtigten während der Impfung zusätzlich zur schriftlichen Einwilligung zwingend erforderlich).

Auffrischungsimpfung (4. Impfung)

– Personen ab 70 Jahren, ab 3 Monaten zur 1. Auffrischungsimpfung.

Ausgenommen sind die Personen, bei welchen nach der 1. Auffrischungsimpfung eine Covid-19-Infektion aufgetreten ist.

Vorgehen bei Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus mit und ohne vor oder nach einer Infektion durchgeführten Impfungen

– Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und danach schon eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.

– Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mind. 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

– Kinder unter 12 Jahren ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.

– Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.

Impfstoff

– Im Regelfall erhalten alle Impflinge mit 30 Jahren und älter zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) oder als Auffrischungsimpfung den Impfstoff Spikevax® von Moderna. Je nach Verfügbarkeit der beiden Impfstoffe kann u. U. auch Comirnaty® von Biontech/Pfizer in dieser Altersgruppe eingesetzt werden.

– Im Regelfall erhalten alle Impflinge unter 30 Jahren, sowie Schwangere (ab 2. Trimenon) zur Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen ab 12. Jahren) oder als Auffrischungsimpfung (ab 18 Jahren) den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer

– Bei nicht abgeschlossener Grundimmunisierung (nur eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten) wird möglichst der gleiche Impfstoff wie bei der Erstimpfung verwendet.

Stand 10.02.2022 – Sollten sich die STIKO-Empfehlungen in der Zwischenzeit ändern, wird die Regelung ggf. angepasst.

 

Anamnese- und Aufklärungsbogen können Sie über die Website des Robert-Koch-Instituts laden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

Sollten Sie keinen Drucker haben, liegen einige Bögen bei der Impfaktion aus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Herren Bürgermeister Hermann Albers (0151/42029442) und Georg Raming-Freesen (0171/7137170) oder an die  Samtgemeinde Lathen (Mechthild Wübben), Tel. 05933 / 66-41.

Weitere Impftermine vor der Haustür finden Sie hier: https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/impftermine-vor-der-haustuer.html

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