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Öffentliche Spielplätze sind mit folgenden Sonderregelungen wieder zugänglich:

Nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person.

Halten Sie dabei mindestens 1,5 Meter Abstand zu jeder Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
(gem. § 2f Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus)

Achten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und bleiben Sie gesund!

Der Samtgemeindebürgermeister