Öffentliche Spielplätze sind mit folgenden Sonderregelungen wieder zugänglich:
Nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person.
Halten Sie dabei mindestens 1,5 Meter Abstand zu jeder Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
(gem. § 2f Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus)
Achten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und bleiben Sie gesund!
Der Samtgemeindebürgermeister